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Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie, wenn Sie in Ihrem beruflichen Kontext Verstöße beobachten und melden. Verstöße sind Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten falls Leben, Leib oder Gesundheit der Beschäftigten in Gefahr ist, und wenn Vorgaben zum Datenschutz, Umweltschutz, Geldwäsche u.a. nicht eingehalten werden.

Falls Sie bei den Bildungspartnern angestellt sind und andere Probleme mit Angestellten der Bildungspartner haben, nutzen Sie bitte die Handlungsleitlinie Beschwerdemanagement oder melden Sie sich bitte bei der externen betrieblichen Sozialberatung.

Nutzen Sie entweder das Formular unten (mit Angabe ihrer Kontaktdaten oder anonym), oder melden Sie sich direkt bei unserem Hinweisgeberschutz-Beauftragten per Telefon oder E-Mail.

Sofern Sie Kontaktmöglichkeiten angeben, bestätigt der Beauftragte innerhalb von sieben Tagen, dass Ihre Nachricht eingegangen ist. Nach spätestens drei Monaten erhalten Sie Nachricht, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Der Hinweisgeberschutzgesetz-Beauftragte wird in dieser Zeit ihre Meldung prüfen und im Unternehmen untersuchen, oder an zuständige Stellen weitergeben. Falls er Rückfragen hat, meldet er sich bei Ihnen.

Wenn Sie Ihren Hinweis anonym abgeben, kann der Beauftragte Sie nicht kontaktieren. Bitte seien Sie so genau wie möglich. Je mehr Informationen Sie dem Beauftragten geben, desto besser.

Mehr Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz bei den Bildungspartnern finden Mitarbeiter*innen im Intranet.

Kontakt Hinweisgeberschutzgesetz-Beauftrager:


Ihr Hinweis

Datenschutzhinweise

Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO

1. Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?
Diese Hinweise gelten für alle Personen, die Hinweise an die interne Meldestelle der Bildungspartner melden.

2. Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und an wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

Für den organisatorischen Betrieb der Meldestelle liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit der die Meldestelle betreibenden Bildungspartner gemäß Art. 26 DSGVO vor. Eine entsprechende Vereinbarung ist abgeschlossen.

Die Organisation der Meldestelle wird sichergestellt von:

PROCEDO-Berlin GmbH
Muskauer Straße 53
10997 Berlin

Die Bearbeitung der konkreten Meldung der oder des Beschäftigten ist wiederum in der Verantwortlichkeit des*der jeweiligen Beschäftigungsgeber*in.

PROCEDO-Berlin GmbH
Muskauer Straße 53
10997 Berlin

SOCIUS – Die Bildungspartner gGmbH
Türrschmidtstraße 7/8
10317 Berlin

OPTIMUS – Die Bildungspartner gGmbH
Reichenberger Straße 107
10999 Berlin

3. Quelle der personenbezogenen Daten
Die interne Meldestelle der Bildungspartner erhält die personenbezogenen Daten in der Regel durch die hinweisgebende Person. Darüber hinaus dürfen bei der Durchführung der Folgemaßnahmen im Sinne von § 29 HinSchG neue personenbezogene Daten erhoben und weiterverarbeitet werden.

4. Informationen zur Meldung über das elektronische Formular
Personenbezogene Daten sind alle Daten im Sinne des Artikel 4 Nummer 1 DSGVO, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu zählen insbesondere die Angaben, die im Rahmen einer Meldung durch die hinweisgebende Person übermittelt werden. Zu den personenbezogenen Daten zählen aber auch die Informationen über die Nutzung des Internetangebots. Bei jedem Besuch der Internetseite der Bildungspartner werden automatisch von dem Browser Informationen an den Server der Internetseite gesendet und temporär in sogenannten Logfiles gespeichert. Folgende Daten werden erhoben und bis zur automatisierten Löschung für maximal 30 Tage gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Browsertyp und -version,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • Datum und Uhrzeit des Abrufs (Zeitstempel),
  • Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, User Agent-String)
  • Name der abgerufenen Datei und übertragene Dateimenge (angefragte URL inklusive Query-String, Größe in Byte),
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war (HTTP Status Code)

Die genannten Daten werden ausschließlich zur Gewährleistung der Systemsicherheit und -stabilität des Internetangebots verarbeitet. Die Daten werden nicht verwendet, um Rückschlüsse auf Personen zu ziehen.
Darüber hinaus werden zur Nutzung des Internetangebots sogenannte Sitzungscookies eingesetzt.

5. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Im Hinblick auf die hinweisgebende Person:

  • Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Daten zur beruflichen Tätigkeit (u. a. Funktion und Position bei der Arbeitgeber*in)
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO
  • personenbezogene Daten über Straftaten gem. Art. 10 DSGVO

 

Im Hinblick auf Personen, die Gegenstand einer Meldung sind:

  • Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Daten zur beruflichen Tätigkeit (u. a. Funktion und Position bei der Arbeitgeber*in)
  • Informationen zum Verhalten, das nach Auffassung der hinweisgebenden Person den Verstoß darstellt
  • Informationen zum Inhalt von Folgemaßnahmen und zum Ergebnis der durch die Meldung ausgelösten Untersuchungen
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 DSGVO
  • personenbezogene Daten über Straftaten gemäß Artikel 10 DSGVO

 

6. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 10 und 12 HinSchG. Es besteht die rechtliche Pflicht zur Errichtung einer internen Meldestelle. Die Datenverarbeitung dieser Meldestelle ist in § 10 HinSchG geregelt. Danach sind Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in den §§ 13 und 24 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Nach § 13 HinSchG betreiben interne Meldestellen Meldekanäle nach § 16 HinSchG, führen das Verfahren nach § 17 HinSchG und ergreifen Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG.

Die im Meldeverfahren erhobenen Daten können von der jeweiligen Beschäftigungsgeber*in zu anderen Zwecken genutzt werden, z. B. um bei einer stichhaltigen Meldung weitere Untersuchungen durchzuführen oder arbeitsrechtliche Schritte gegen die eines Verstoßes überführten Personen zu ergreifen: Die hierfür erforderliche Weitergabe der personenbezogenen Daten des*der Hinweisgebebenden und der übrigen in der Meldung genannten Personen von der internen Meldestelle an die zuständige Stelle innerhalb des*der Beschäftigungsgeber*in richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DS-GVO und §§ 10, 12, 13, 18 Nr. 4 Buchstabe a und 9 Abs. 3 und 4 Nr. 2 HinSchG.

Als Rechtsgrundlage für eine Weiterverarbeitung im Betracht kommt z.B. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO, welcher Datenverarbeitungen erlaubt, die zur Durchführung des mit der betroffenen Person geschlossenen Arbeitsvertrags erforderlich sind. Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten zur Aufklärung von Straftaten verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

7. Aufbewahrung der Daten
Gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG wird die Dokumentation einer Meldung nach dem HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Sie kann jedoch länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

8. Weitergabe der Daten
Personenbezogene Daten von Hinweisgebenden werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Untersuchung des gemeldeten Vorfalls erforderlich ist. In solchen Fällen werden die Daten nur unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze weitergegeben.

9. Betroffenenrechte
Hinweisgebende haben das Recht, Auskunft über die von ihnen erhobenen Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Hinweisgeber können sich jederzeit an uns wenden, um ihre Rechte auszuüben.

Zur Ausübung dieser Rechte senden Sie uns bitte eine E-Mail an: meldestelle@diebildungspartner.de

Sie haben das Recht auf Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten oder bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder andere Gesetze verstößt (Art. 77 DSGVO).

Die Kontaktdaten des Betrieblichen Datenschutzbeauftragten:
Christian Tracht
datenschutz.procedo@diebildungspartner.de

    Ihre Kontaktdaten

    Möchten Sie Ihren Hinweis anonym einsenden?
    Für eventuelle Rückfragen kann es wichtig sein, Kontaktdaten anzugeben. Ihre Informationen werden vertrautlich behandelt.

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    Haben Sie den Vorfall bereits im Unternehmen an eine andere Stelle gemeldet?

    Ihr Verhältnis zum Unternehmen

    Wie ist Ihr Verhältnis zum Unternehmen?

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    Erlaubt sind die Formate PDF, JPG, JPEG, PNG.

    Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO

    Mit diesen Datenschutzschutzhinweisen informieren wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung personenbezogener Daten durch die interne Meldestelle und wie wir mit diesen Daten umgehen.
    Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, welche Rechte Ihnen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen. Über den Umgang mit technischen Daten informiert die Datenschutzerklärung.

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